Aktuell

COVID 19 - Update für unsere Stockwerkeigentums- Gemeinschaften

Aus aktuellem Anlass haben wir ein Schutzkonzept für Stockwerkeigentums- Versammlungen erstellt.

Zur Sicherheit aller involvierten Parteien, bitten wir Sie, folgende Vorkehrungen für die bevorstehende Versammlung zu treffen:

1. Zur Umsetzung des vom BAG empfohlenen Mindestabstandes, von 1.50m bitten wir Sie, einen adäquaten Mund- und Nasenschutz zu tragen  

2. Vor Eintritt des Versammlungsgebäudes sind die Hände zu desinfizieren  

3. Es wird gebeten beim Eintreten des Versammlungssaals umgehend einenSitzplatz einzunehmen

Während der Veranstaltung bleiben die Versammlungsteilnehmer immer sitzen (auch während allfälliger Voten). Sollte ein Versammlungsteilnehmer den Saal während der Veranstaltung verlassen und wieder zurückkehren, ist darauf zu achten, dass diese Person die Hände am Eingang erneut desinfiziert und die allgemeinen Abstandsregeln einhält.

4. Wenn möglich, eigenes Schreibmaterial mitführen

5. Ende der Versammlung

Es ist darauf zu achten, dass sich die Personen nicht beim Ausgang stauen. Je nach Grösse der Versammlung sollten die Teilnehmer den Saal gestaffelt verlassen.

Auf einen gesellschaftlichen Teil im Anschluss ist nach Möglichkeit zu verzichten. Falls dies nicht gewünscht ist, gelten die Verhaltensregeln für das Gastgewerbe.

Die Verwaltung wird während der gesamten Dauer der Versammlung einen Mund- und Nasenschutz tragen. Desinfektionsmaterial wird von der Verwaltung mitgeführt.